Aktiv
Ehepartner,
Lebensgefährte
eines aktiven Mitgliedes
Jugendliche
Wehr- und Ersatzdienstleistende
Passive
Ehrenmitglieder
140,- €
35,- €
20,- €
35,- €
35,- €
Frei
Aktiv
Passiv
Jugendliche bis 23 Jahre
250,- €
Frei
Frei
Gebühr für nicht erbrachte Arbeitsleistung in Euro/Stundenanzahl
30€ pro Arbeitsstunde / z.Z. 6 Stunden
Bei der Aufnahme von Mitgliedern erhebt der Verein eine Aufnahmegebühr. Diese wird mit der Bestätigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand fällig und ist von dem neuen Mitglied als einmalige Leistung innerhalb von 3 Tagen auf das Vereinskonto überwiesen. Die Aufnahmegebühr wird bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein nicht zurückerstattet. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund oder Anlass es zur Beendigung der Mitgliedschaft kommt.
Zur Sicherstellung des satzungsmäßigen Vereins erhebt dieser einen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung beschlossen, der Vorstand verwaltet diese Gelder. Über die satzungsgemäße Verwendung der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühren hat der Vorstand den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Nachweis zu führen.
Mit der Beantragung und der Bestätigung der Mitgliedschaft im ASV Petri Heil Bad Orb e.V. unterwirft sich das jeweilige Mitglied der Bring Pflicht des entsprechenden Beitragssatzes. Die Pflicht zur Beitragszahlung besteht so lange. Wie eine Mitgliedschaft im Verein begründet ist. Der Beitrag ist zu Beginn des Jahres 01.01. fällig. Er sollte durch Lastschrifteneinzug vom im Aufnahmeantrag angegebenen Konto eingezogen werden. Dabei entstehende Kosten trägt der Auftraggeber des Lastschrifteneinzuges. Kosten für Lastschriftrückläufer trägt der Verursacher des Lastschriftrücklaufes.
Die Mitglieder ohne Lastschriftverfahren begleichen ihren Mitgliedsbeitrag durch Überweisung auf das Vereinskonto.
Kreissparkasse Gelnhausen Konto Nr. 0001014617 BLZ 507 500 94
IBAN: DE77 5075 0094 0001 0146 17 BIC: HELADEF1GEL
Über die Höhe der Aufnahmegebühr sowie des Mitgliedbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Wechsel vom Beitragssatz des aktiven Mitgliedes in den eines passiven Mitgliedes ist möglich. Das Mitglied hat diesen Wechsel schriftlich, spätestens zum 30.09. des Geschäftsjahres beim Vorstand zu beantragen. Eine erneute aktive Mitgliedschaft ist dann frühestens zu Beginn des übernächsten Geschäftsjahres möglich. Ein Wechsel von ursprünglich passiver in eine aktive Mitgliedschaft ist nur gegen Zahlung der Aufnahmegebühr möglich.
Die Kündigung der Mitgliedschaft im Verein hat schriftlich, spätestens zum 30.09. des Geschäftsjahres durch Anzeige an den Vorstand zu erfolgen und endet dann zum 31.12. Neben der Bring Pflicht des Beitrages hat jedes Mitglied Arbeitsstunden zu leisten. Zur Arbeitsleistung sind alle aktiven Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr bis einschließlich dem 65. Lebensjahr. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder mit einem Behinderungsgrad von 80% und mehr. Für nicht erbrachte Arbeitsleistung ist ein Geldbetrag je Arbeitsstunde zu leisten, der spätestens zum 01.01 fällig wird. Der Betrag und die Anzahl der Arbeitsstunden werden durch Mitgliederbeschluss festgelegt.
Die Beitragsordnung ist vom Vorstand des Vereins auf einer Vorstandssitzung zu erstellen und zu beschließen. Der Vorstand muss die satzungsmäßige Beschlussfähigkeit besitzen.
Veränderungen bedürfen eines Vorstandsbeschlusses, Veränderungen des Beschlusses einer satzungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung.
Die Beitragsordnung ist gültig mit Wirkung der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 17.05.2019.
Den Aufnahmeantrag für eine Mitgliedschaft im Verein finden sie unter der Rubrik Downloads.